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Sportrecht

Mit der Kommerzialisierung und Professionalisierung im Sport geht die zunehmende Bedeutung juristischer Fragen in der Sportpraxis einher. Für die Handelnden, also die Sportwirtschaftsunternehmen, Verbände, Vereine, Sportler, Trainer, Geschäftsführer, Vorstände, Sponsoren und Agenturen, wird es immer schwieriger, aus eigener Kenntnis ihre Rechte und Interessen zu wahren und durchzusetzen.


Wir beraten sie im allen sportrechtlichen Bereichen, insbesondere allgemeines Vertragsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Haftungsrecht, Gesellschaftsrecht, Sport- und Verbandsgerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit.  Zu unseren Mandanten zählen Bundesligisten verschiedener Sportarten (u.a. aus den Eishockey-Bundesligen), (Bundes-)Trainer, Mannschafts- und Individualsportler.

 

Die Besonderheit des Sportrechts besteht im Zusammenwirken und häufig auch in der Kollission von staatlichem Recht und den Regelwerken der nationalen sowie internationalen Sportverbände. Hier leisten wir als Spezialisten im Sportrecht konkrete Hilfe. Sei es bei der Vertragsgestaltung, der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, bei der Vermarktung sowie dem Sponsoring von Sportmannschaften, Sportverbänden, Clubs und Sportevents: Bei arbeits- und sonstigen verbandsrechtlichen Auseinandersetzungen beraten und vertreten wir Sie gerne. Entsprechende Referenzen können nachgewiesen werden.