Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts. Im Rahmen unserer anwaltlichen Tätigkeit treten wir regelmäßig vor Arbeitsgerichten im gesamten Bundesgebiet auf. Wir bieten Ihnen daher ein hohes Maß an praktischer Erfahrung in der Führung arbeitsgerichtlicher Streitigkeiten. Dies gilt sowohl für Klageverfahren im Bereich des individuellen Arbeitsrechts, als auch für Beschlussverfahren bei Streitigkeiten zwischen den Betriebspartnern (Arbeitgeber und Betriebsrat).
Tätigkeitsbereiche
Wesentliche Tätigkeitsbereiche im Arbeitsrecht sind: Arbeitsvertrag – Vertragsklauseln, Kündigung - Kündigungsfristen – Kündigungszugang, Befristete Arbeitsverträge, Entfristungsklagen, Abfindung, Regelabfindung, Erhöhung der Regelabfindung, Vermeidung von Sperrzeiten, Zeugnis, Sonderkündigungsschutz z.B.: Schwerbehinderung, Mutterschutz, Elternzeit, Betriebsrat, Anfechtung von Aufhebungsverträgen, Urlaub, Krankheit, Urlaubsabgeltung oder Lohn. Ebenso beraten wir Profisportler im Leistungssport.